Der Amtsausschuss ist das oberste Organ des Amtes. Er besteht aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und – je nach Größe – aus weiteren Vertretern. (Insgesamt 26 Mitglieder) Er hat die Aufgabe der Willensbildung, wobei sich diese in erster Linie auf die Personal- und Sachausstattung des Amtes bezieht. Der Vorsitz im Amtsausschuss obliegt der Amtsvorsteherin, die von den Mitgliedern des Amtsausschusses gewählt wurde.