Sachsenwalder JULI 2026

  • 1. Juli 2026
150 150 CDU Ortsverband Dassendorf

Aufwandsentschädigung

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Schleswig-Holstein die neue Landesverordnung zur Erhöhung und Anpassung der Aufwandsentschädigungen für das Ehrenamt. Da unsere Satzung pauschal auf die Höchstsätze verweist, treten die Erhöhungen automatisch in Kraft.

Die Entwicklung der Entschädigung für Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter:2012: 20,00 €, 2016: 33,00 €, 2021: 35,00 €, 2026: 61,00 €

In der Sitzung des Finanzausschusses am 16.04.2026 wurde über die neue Entschädigungssatzung für Dassendorf beraten. Der Vorsitzende Jürgen Fuchs hatte zuvor die Vorschläge der Fraktionen gesammelt. Alle Fraktionen beteiligten sich an der Diskussion und brachten weitere Anregungen ein.

Die CDU schlug vor, die Aufwandsentschädigungen für Gemeindevertreter, ordentliche und bürgerliche Ausschussmitglieder sowie deren Stellvertreter in Ausübung ihrer Stellvertreterfunktion um 50 % zu erhöhen.

Für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister bleibt die Satzung – wie in den Amtsgemeinden üblich – unverändert. Lediglich Höchstsatz und Sitzungsgeld werden angepasst. Auch Gemeindevertreter, Ausschussvorsitzende und Fraktionsvorsitzende erhalten künftig den Höchstsatz. Fraktionsmitglieder und bürgerliche Mitglieder erhalten für vorbereitende Sitzungen zur Gemeindevertretung ein Sitzungsgeld in Höhe von 50 % des Höchstsatzes. Die bisherige Regelung, wonach ordentliche und bürgerliche Mitglieder für die Teilnahme an Sitzungen als Gast bzw. Zuhörer 50 % des Höchstsatzes erhielten, wurde vollständig gestrichen. Dabei dient die Teilnahme der Information, Mitwirkung sowie der Vorbereitung auf mögliche Vertretungen und hält die Mitglieder über aktuelle Entwicklungen und Entscheidungen auf dem Laufenden.

Helena Minnemann-Sönnichsen